Gesamtkonferenz
In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über:
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das Schulprogramm,
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die Schulordnung,
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die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse,
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Grundsätze für
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Leistungsbewertung und Beurteilung
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Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
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Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule. (Niedersächsisches Schulgesetz §34)
Elternvertreter in der Gesamtkonferenz 2019/20 |
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Mitglieder |
Vertreter |
Rotermund |
Sylvia Janssen |
Lengert |
Marco Laske |
Birthe Röpke |
Werker |
Sabrina Fröhling |
Werner |
Aufgaben des Schulvorstands übernimmt an der Grundschule Wirdum die Gesamtkonferenz, weil an dieser Schule weniger als 4 vollzeitbeschäftigte Lehrer/innen tätig sind.