Gesamtkonferenz

In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über:

 

  1. das Schulprogramm,

  2. die Schulordnung,

  3. die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse,

  4. Grundsätze für

    • Leistungsbewertung und Beurteilung

    • Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

 

Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule. (Niedersächsisches Schulgesetz §34)

 

 

 

Aufgaben des Schulvorstands übernimmt an der Grundschule Wirdum die Gesamtkonferenz, weil an dieser Schule weniger als 4 vollzeitbeschäftigte Lehrer/innen tätig sind.